Gebrauchtwagen verkaufen – Unsere 10 besten Tipps

Der Verkauf eines Gebrauchtwagens kann ganz schnell und einfach über die Bühne gehen – wenn Sie es richtig anpacken! Wir zeigen Ihnen in diesem Ratgeber alle wichtigen Punkte auf, die Sie beachten müssen, um Ihr Fahrzeug richtig, problemlos und vor allem nicht unter tatsächlichen Wert zu verkaufen. Los geht’s …

Tipp 1: Inserieren Sie Ihr Fahrzeug online

Das Internet hat die klassischen Methoden, ein gebrauchtes Auto zu verkaufen, revolutioniert. Der Online-Automarkt ist riesig, günstig und – was entscheidend ist – für jedermann zugänglich. Auf Plattformen wie mobile.de oder autoscout24.de können Sie Ihr Auto völlig kostenlos inserieren und es detailliert beschreiben. Potenzielle Käufer haben dann die Möglichkeit, von jedem Ort der Welt aus Ihr Inserat zu studieren und sich anschließend mit Ihnen in Verbindung zu setzten.

Tipp 2: Vergleichen von Preisen

Das Wichtigste beim Verkauf ist ein realistischer Preis! Vergleichen Sie ähnliche Angebote und gestalten Sie Ihren Preisvorschlag leicht unter dem Durchschnitt. Vergessen Sie auf keinen Fall die drei magischen Buchstaben „VHB“ (Verhandlungsbasis) nicht. Diese machen Ihr Angebot um einiges attraktiver. Die wichtigsten Faktoren beim Vergleichen sind Marke und Modell, Baujahr, Kilometerstand, Zustand und natürlich die Ausstattung.

Tipp 3: möglichst detaillierte Fahrzeugbeschreibung

Beschreiben Sie Ihr Fahrzeug möglichst detailliert und nutzen Sie möglichst alle Eingabefelder. Alle Extras und Sonderausstattungen sollten hier erläutert werden. Sollten Sie nicht der Erstbesitzer des Fahrzeugs sein, bezeichnen Sie dieses nicht als unfallfrei, nur weil Sie selber keinen Unfall hatten. Ansonsten haften Sie auch für die Unfallschäden der Vorbesitzer.

Tipp 4: Relevanz auf das wirklich Wichtige legen

Bleiben Sie bei der Fahrzeugbeschreibung sachlich. Versuchen Sie nicht von etwaigen Schäden abzulenken. Erläutern Sie die positiven Eigenschaften des Fahrzeugs. Und stellen Sie niemals Ihre Anschrift offen zur Verfügung. Geben Sie stattdessen neben der Handynummer auch Ihre Festnetztelefonnummer an. Dies symbolisiert Seriosität, auch wenn Sie kaum unter dieser Nummer zu erreichen sind.

Tipp 5: Reinigung vor dem Besichtigungstermin

Der erste Eindruck ist besonders wichtig. Reinigen Sie deshalb Ihr Fahrzeug vor einem Besichtigungstermin gründlich. Bei Abnutzungserscheinungen oder leichten Schäden können Sie durch Reparaturen oder eine Fahrzeugaufbereitung einen deutlich höheren Preis erzielen.

Tipp 6: kein Verhandlungsgeschick? Holen Sie sich Hilfe!

Sind Sie kein guter Redner und kennen sich kaum mit der Materie „Auto“ aus? Dann holen Sie sich am besten Unterstützung von einem Bekannten oder einem Freund für die Preisverhandlungen. Und: Setzten Sie sich eine preisliche Schmerzgrenze und verkaufen Sie niemals unterhalb dieses Wertes.

Tipp 7: Verdeutlichen Sie die Vor- und Nachteile Ihres Kfz

Vor der Besichtigung eines potenziellen Käufers verdeutlichen Sie sich die Vor- und Nachteile Ihres Autos. Überlegen Sie sich alle Argumente, die für das Fahrzeug sprechen und die für einen möglichen Käufer interessant sein könnten. Dasselbe gilt natürlich auch für die negativen Aspekte. Schreiben Sie sich alle Argumente gegen Ihr Fahrzeug auf und überlegen Sie, wie man diese im Gespräch entkräften kann.

Tipp 8: Legen Sie alle wichtigen Dokumente bereit

Alle Dokumente, die einen potenziellen Käufer interessieren könnten und die er benötigt, sollten bereitliegen. Dazu gehören der Fahrzeugschein und -brief, das Serviceheft sowie letzte TÜV-Berichte und Reparaturbelege. Achtung: Bei einer Probefahrt sollten Sie den Fahrzeugbrief auf keinen Fall bei sich tragen. Dieser wird während der Fahrt nicht benötigt.

Tipp 9: Schließen Sie auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag ab

Zwar sind auch mündliche Vertragsabschlüsse rechtsgültig, bei einem potenziellen Rechtsstreit sind Sie jedoch mit einem schriftlichen Vertrag auf der sichereren Seite. Einen Mustervertrag können Sie ganz bequem und kostenlos im Netz herunterladen und ausdrucken.

Tipp 10: Gewährleistungsansprüche vertraglich ausschließen

Als Privatverkäufer sollten Sie Ihr Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkaufen. So kann der Käufer kann nur beim Fehlen „vertraglich zugesicherter Eigenschaften“ oder beim Nachweis einer arglistigen Täuschung Ihrerseits nachträglich Ansprüche stellen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie ein Auto mit Motorschaden verkaufen und dies nicht angeben. Vergessen Sie den Ausschluss, unterliegen Sie der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungspflicht, ähnlich wie ein Händler. Das sollten Sie unbedingt vermeiden.