Firmen-LKW oder Bus verkaufen – Tipps und Tricks für einen reibungslosen Verkauf

Beim Verkauf eines Firmen-LKWs oder Busses gilt es einige Punkte zu beachten, die beim Privatverkauf entfallen. Das betrifft beispielsweise die Sachmangelhaftung und das Abführen von Steuern. Wer sich im Vorfeld gründlich über die Rechtslage und mögliche Verkaufstricks informiert, erzielt einen guten Preis für seinen LKW und bleibt juristisch auf der sicheren Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Firmen-LKW kann an einen Händler, eine Privatperson oder einen Gewerbetreibenden verkauft werden.
  • Eine neue TÜV-Bescheinigung und ein einwandfreier technischer Zustand heben den Preis.
  • Wenn der LKW zum Betriebsvermögen gehört, fällt beim Verkauf Umsatzsteuer an.

Wo kann ich meinen Firmen-LKW verkaufen?

Am schnellsten und einfachsten funktioniert der LKW oder Bus Ankauf bei einem Händler. Das kann eine lokale Ankaufsstelle in der eigenen Stadt sein, aber auch ein Online-Anbieter wie mobile, truckoo oder truckscout. Andernfalls können Fahrzeughalter ein Inserat im Internet oder der Zeitung aufgeben, um Käufer für ihren LKW zu finden.

Ein gutes Inserat zeichnet sich durch die folgenden Punkte aus:

  1. Bilder vom sauberen, polierten Fahrzeug aus unterschiedlichen Perspektiven,
  2. vollständige Angaben zu allen fahrzeugspezifischen Informationen wie Modell, Baujahr und Ausstattung,
  3. Kurztext zur Hervorhebung der Vorteile wie wenig Kilometer oder gute Pflege,
  4. ehrliche Auflistung bestehender Mängel und Schäden.

Von unseriösen Käufern, die die Schwächen des Fahrzeuges anprangern und den Preis dadurch drücken möchten, sollte sich niemand verunsichern lassen. Um einen sicheren Verkauf zu gewährleisten, sollten Fahrzeughalter außerdem im Vorfeld den Personalausweis und/oder Gewerbeschein des Kaufinteressenten anfordern. Anschließend wird ein Kaufvertrag erstellt, in dem alle Angaben zum Verkäufer, Käufer und Fahrzeug erfasst werden. Herausgegeben wird der LKW ausschließlich nach Abschluss der vollständigen Zahlung.

Rechtslage: Das gilt es beim Verkauf von Firmenfahrzeugen zu beachten

Wer sein Firmenfahrzeug an eine Privatperson verkauft, haftet zwei Jahre lang für alle Mängel, die den gewöhnlichen Verschleiß übersteigen. Dafür müssen die Mängel bereits zum Verkaufszeitpunkt bestanden haben. Das legt das Gesetz zur Sachmängelhaftung fest. Verkäufer können diesen Punkt nicht aus dem Vertrag ausschließen, eine derartige Klausel wäre rechtsungültig. Die Gewährleistung (siehe https://www.selbststaendig.de/firmenwagen-verkaufen-gewaehrleistung) kann jedoch ausgeschlossen werden, wenn das Nutzfahrzeug an einen Gewerbetreibenden oder einen Händler verkauft wird.

Weiterhin gilt: Wenn ein dem Betriebsvermögen zugehöriges Fahrzeug verkauft wird, fällt hierfür die Umsatzsteuer an. Dieser Punkt ist erfüllt, sobald der geschäftliche Nutzungsanteil des LKWs oder Busses fünfzig Prozent übersteigt. Liegt er bei unter zehn Prozent, gehört das Fahrzeug zum Privatvermögen. Bei einem kommerziellen Gebrauchsanteil von zehn bis fünfzig Prozent obliegt die Entscheidung dem Unternehmer.

Aus diesen Gründen versuchen einige Gewerbetreibende, ihre Firmenwagen mithilfe des sogenannten Entnahme-Verkaufs-Modells zu veräußern. Dabei verkauft das Unternehmen den LKW zunächst an den Unternehmer selbst oder eine andere Privatperson wie den Ehepartner oder einen Mitarbeiter. Dieser verkauft ihn dann privat weiter und umgeht dadurch die Umsatzsteuer und die Haftung. Mittlerweile bestehen allerdings ausreichend Gerichtsurteile, die bestätigen, dass ein solcher Umweg unzulässig ist. Wer nach dem Entnahme-Verkaufs-Modell handelt, kann dafür rechtlich belangt werden.

So erzielen LKW-Besitzer einen guten Verkaufspreis

Um den ungefähren Wert ihres LKWs herauszufinden, können Fahrzeughalter Online-Gebrauchtwagenportale nutzen. Dort finden sich schnell Nutzfahrzeuge mit ähnlichen Eigenschaften, deren Preise eine grobe Orientierung bieten. Zu hoch sollte der Preis nicht angesetzt werden. Denn auch die Käufer können sich informieren und wissen dann, dass der LKW zu einem nicht gerechtfertigten Preis angeboten wird.

Beim Verkauf sollte sich der LKW oder Bus in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Einen solchen lassen sich Fahrzeughalter beispielsweise in einer Autowerkstatt oder einer Prüfstelle des ADAC bescheinigen. Zusätzlich können ein erneuerter TÜV und die Behebung von Schönheitsmängeln den Preis nach oben treiben. Dazu zählen beispielsweise eine neue Lackierung, eine Autowäsche und das Reinigen der Felgen.

Fazit: Firmen-LKW oder Bus verkaufen

Firmen-LKWs und Busse können bei einer Ankaufsstelle oder mithilfe eines Inserats veräußert werden. Durch Gebrauchtwagenportale ist es einfach, den Restwert des Fahrzeugs anhand ähnlicher Modelle festzustellen.

Vor dem Verkauf sollte der TÜV erneuert und kleine Schönheitsfehler ausgebessert werden. Scharfe Bilder und eine ausführliche Beschreibung wirken attraktiv auf die Käufer. Juristisch sollte beachtet werden, dass beim Verkauf an eine Privatperson die Sachmängelhaftung greift und gegebenenfalls Umsatzsteuer abgeführt werden muss.