Bitte „pusten“ und der Motor läuft! Sind Alcolocks sinnvoll?

Jeder 5. Verkehrsunfall in Deutschland wird von einem Fahrer unter Alkoholeinfluss verursacht. Die gängigen Mittel der Regierung sind bekannt: Führerscheinentzug, eine Latte von Punkten in Flensburg und eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung). Der Betroffene zahlt häufig ein Leben lang für den fatalen Fehler, sich betrunken hinters Steuer gesetzt zu haben.

Elektronische Wegfahrsperren sollen Autofahrern nun unterstützend und vor allem präventiv unter die Arme greifen. Sogenannte Alcolocks werden ins Fahrzeug eingebaut, um Trunkenheit am Steuer zu vermeiden. In Schweden gibt es dieses Prinzip bereits: Der Alcoguard wird dort schon seit einigen Jahren erfolgreich eingesetzt, allerdings nur bei Volvo und nur als optionale Zusatzausstattung.

Was ist ein Alcolock?

Die Funktionsweise des Alcolocks ist simpel. Man spricht hierbei von einer elektronischen Wegfahrsperre, weil der Motor im Falle von Trunkenheit nicht anspringt. Bevor man den Motor starten kann, muss zunächst in ein Röhrchen gepustet werden. Ist der Alkoholgehalt gleich Null, startet der Motor und man kann losfahren. Hat man also einen über den Durst getrunken und traut sich dennoch zu, mit dem Auto nach Hause zu fahren, verweigert der Motor den Dienst und springt nicht an. Präventiv kann gesagt werden: Ein eventueller Unfall ist vermieden worden.

Die rechtliche Handhabe eines solchen Gerätes ist jedoch nicht so simpel, wie seine Funktionsweise. Der Alcolock ist eine freiwillige Angelegenheit und nicht verpflichtend. Diese Wegfahrsperre als Pflicht einzuführen, verstößt gegen das Grundgesetz und ist damit nicht zulässig. Jedoch erwägt das Bundesverkehrsministerium bereits seit einiger Zeit, die Strafen für Alkoholvergehen zu mildern, falls sich bereits alkoholauffällige Fahrer für den Einbau von Alcolock entscheiden. Beispielsweise könnten diejenigen, die aufgrund von Fahren unter Trunkenheit ihren Führerschein verloren haben, diesen schneller wieder zurückbekommen.

Wie sieht es mit der Verbreitung aus?

Die deutsche Bevölkerung spricht sich zu einem großen Teil für das Gerät aus: Laut einer Umfrage ist jeder zweite Deutsche für einen solchen Alkoholtest. Doch die Nachfrage nach der „Alkohol-Wegfahrsperre“ lässt bislang deutlich zu wünschen übrig. Leider! Seit etlichen Jahren kann man den sogenannten „Alcoguard“ von Volvo bereits auf deutschem Terrain erwerben, doch bisher gab es nur sehr wenige Kunden, die sich dafür entschieden haben. Die Gründe hierfür sind sicherlich vielfältig, sei es der Preis von rund 1.000 Euro für dieses exklusive Extra oder das Eingeständnis, tatsächlich ein Betroffener zu sein.

Andere Automobilhersteller haben bisher nicht mit der Produktion von Alcolocks begonnen, jedoch kann man vergleichbare Geräte im freien Handel als Zubehör erwerben. Diese Geräte haben jedoch einen stolzen Preis, 1.500 bis 2.500 Euro darf der geneigte und einsichtige Käufer auf den Tisch legen. Hinzu kommen die Kosten für den professionellen Einbau.

Die Bundesregierung bezieht inzwischen klar Stellung, und auch der Unfallexperte erklärt: Allein der Einsatz von Alcolocks wird nicht genügen, um Unfälle unter Alkoholeinfluss zu mindern. Es verhält sich hiermit wie ein Zahnrad – mehrere Maßnahmen müssen ineinander greifen. Alcolocks könnten jedoch einen Schritt in die richtige Richtung darstellen, wenn zusätzlich präventive Maßnahmen wie etwa eine Verhaltenstherapie o. ä. betrieben werden.

Risiken und Nachteile

Leider gibt es immer einen Haken, so auch bei diesen Geräten. Hin und wieder arbeiten sie nicht ganz fehlerfrei und verursachen Fehlalarme. Der Motor startet nicht, obwohl der Fahrer keinen Schluck Alkohol getrunken hatte. Unpraktisch, wenn man es eilig hat und schnell losfahren möchte. Ein weiteres Manko: Der Promilletester protokolliert jedes Pusten, doch was mit diesen Daten letztendlich geschieht, bleibt immer noch ein Geheimnis.

Das Fazit liegt auf der Hand: Die Idee ist grundsätzlich vielversprechend, deren Umsetzung jedoch wie so oft schwierig. Dies liegt auch daran, dass der rechtliche Rahmen für den Einsatz der Geräte bis heute nicht eindeutig geklärt ist, obwohl die Einführung der ersten Modelle bald 20 Jahre zurückliegt. Ob sie sich letztendlich doch noch durchsetzen können, steht also in den Sternen.