Nicht jedes Fahrzeug trägt von Werk aus die Felgen, welche man sich als Nutzer wünscht. Zwar bieten fast alle Hersteller auch im Zubehörbereich individuelle Felgen bzw. Räder an, doch auch dieses Angebot ist meist recht beschränkt. Wer mehr möchte, muss auf den freien Handel ausweichen. Was man hier in Sachen Räder und vor allem bei der Felgengröße beachten muss, haben wir in diesem Ratgeber zusammengetragen.
Wo finden sich die Angaben zu den erlaubten Felgen- und Reifengrößen?
Der erste Blick hinsichtlich der erlaubten Felgengrößen und Reifenabmessungen sollte in die Fahrzeugpapiere gehen – also in den Fahrzeugschein und in den Brief. Diese Dokumente werden inzwischen als Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 bezeichnet. Heute wird im KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) meist nur noch eine Reifengröße angegeben, weitere sind dann im Teil 2 vermerkt.
Achtung: Einige Fahrzeughersteller liefern bei bestimmten Modellen zusätzlich ein Datenblatt mit, auf dem weitere typgenehmigte Rad- und Reifenkombinationen bzw. Felgengrößen aufgeführt sind. Das Blatt sollte man unbedingt aufbewahren, um bei Kontrollen und TÜV-Prüfungen auf der sicheren Seite zu sein.
Die unterschiedlichen Felgenarten
Felgen werden anhand verschiedener Faktoren in spezielle Arten eingeteilt. So spielt z. B. das Material eine wichtige Rolle. Unterschieden wird hier insbesondere zwischen Stahl- und Alufelgen. Letztere lassen sich wiederum in verschiedene Kategorien einteilen.
Das Schöne an Aluminiumfelgen ist: Durch die Herstellungsverfahren (Gießen oder Schmieden) kann das Design besonders flexibel gestaltet werden. Diese Flexibilität verstärkt sich noch dadurch, dass die Felge ganz nach Wunsch 1-teilig, 2-teilig oder sogar 3-teilig ausgeführt werden kann.
Wie werden Felgen korrekt gekennzeichnet?
Bei Felgen gilt das Gleiche wie bei Reifen. Nur die im Fahrzeugschein eingetragenen Größen dürfen auf dem eigenen Fahrzeug montiert und gefahren werden. Wichtig ist dabei auch die richtige Kombination von Reifen und Felgen. Ein Reifen, der für eine 16-Zoll-Felge ausgelegt ist, kann natürlich nicht auf eine 15-Zoll-Felge aufgezogen werden.
Wie kann man nun herausfinden, welche Felgengrößen erlaubt sind und welche nicht? Wieder hilft ein Blick in den Fahrzeugschein. Neben den Angabe zur Reifenbreite, des Höhen-Breiten-Verhältnisses und der Bauweise findet sich hier die Angabe der zulässigen Felge(n) in Zoll. Beispiel: 205/50 R 15 86V. Die 15 steht hier für eine Felgengröße von 15 Zoll.
Des Weiteren können noch bestimmte genauere Bezeichnungen für den Felgentyp im Fahrzeugschein angegeben sein. Beispielsweise kann dort diese Kombination von Buchstaben und Zahlen stehen: 7J x 16 H2. Die erste Zahl steht für die Felgenbreite in Zoll. Das J steht für die sogenannte Felgenhornausführung. Das X bezeichnet eine einteilige Tiefbettfelge, ein „-“ würde analog dazu für eine mehrteilige Flachbettfelge stehen. Die 16 bezeichnet den Felgendurchmesser in Zoll, hier also 16 Zoll. H2 steht für Doppelhump, gemeint sind damit die Erhöhungen, die ein Abrutschen des Reifens verhindern sollen. Ein Doppelhump erlaubt zudem die Verwendung von schlauchlosen Reifen.
Zusätzlich kann noch beispielsweise „ET28“ hinter diesen Kennzeichnungen aufgeführt sein. Das Kürzel ET bezeichnet die Einpresstiefe und die Zahl dahinter die genaue Einpresstiefe in mm. Die Einpresstiefe kann auch mit einer negativen Zahl, also mit einem Minuszeichen davor, angegeben werden.
Schlussendlich kann mit der Angabe „LK“ auch noch der Lochkreis angegeben werden. Dieser wird zusätzlich noch mit genau spezifizierenden Zahlen versehen, z. B. „4 x 100“. 4 x steht hierbei für die Anzahl der Löcher und die 100 für den Durchmesser des Lochkreises. Und wenn es der Hersteller ganz genau machen möchte, gibt er auch noch die Mittellochzentrierung mit dem Kürzel „MZ“ an. Diese wird auch als „Nabenbohrung“ bezeichnet. Damit ein Rad fachgerecht montiert werden kann, muss die Bohrung mit dem Außendurchmesser der Radnabe übereinstimmen.
Auch bei Felgen gilt: Montiert und gefahren darf nur das werden, was auch eingetragen ist. Wer eine andere Felgen- bzw. Reifengröße als die eingetragene fahren möchte, sollte sich bei seinem Felgenhändler oder Hersteller nach den entsprechenden Gutachten für die Eintragung zum Fahrzeug erkundigen.