Garage oder Stellplatz mieten: Unsere besten Tipps

Vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten haben viele Mieter das Problem zu kleiner oder als Abstellraum für Möbel nicht zumutbarer Kellerräume oder Dachböden. Nicht selten nutzen Mieter daher ihre Garagen oder Carports als alternative Abstellkammer für die Lagerung von Möbeln, Kartons, Hausrat, Umzugsgut oder gar kompletten Wohnungseinrichtungen. Oft gibt es vor allem innerhalb der Großstädte allerdings überhaupt keine Garagen oder feste Stellplätze mehr für das eigene Auto. Also muss eine andere Lösung her. Und die heißt: Eine Garage oder einen Stellplatz mieten! Was dabei zu beachten ist, erklären wir hier.

Garage, Stellplatz oder Tiefgaragenplatz?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Parkraum zu mieten – z. B. in Form einer Garage bzw. eines Tiefgaragenplatzes oder auch als einfachen Stellplatz. In der Regel handelt es sich hierbei um Parkplätze für Fahrzeuge oder Anhänger. Diese können sowohl zum täglichen Parken von PKW in der Nähe des Wohnorts oder Arbeitsplatzes als auch zur zeitweiligen Unterbringung eines Fahrzeugs wie z. B. einem Wohnmobil, Wohnwagen oder einem Motorrad (in den Wintermonaten) dienen. Darüber hinaus werden auch dauerhafte Stellmöglichkeiten auf Campingplätzen oder parkplatzähnlichen Anlagen als Stellplatz bezeichnet.

Stellplatz

Der Begriff Stellplatz wird meist als Überbegriff für eine Abstell- oder Parkmöglichkeit von Fahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen verwendet. Dieser kann in Lage, Größe und Ausstattung unterschiedlich ausgeprägt sein. In vielen Städten und Gemeinden in Deutschland muss bei der Bebauung eines Grundstücks eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen nachgewiesen werden.

Stellplätze in Städten liegen überwiegend in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern oder auf gewerblichen Flächen. In ländlichen Gebieten gibt es darüber hinaus viele Grundstücksbesitzer, die Stellplätze auf ungenutzten Freiflächen oder in Hallen oder Scheunen anbieten. Mittlerweile haben diese Möglichkeit der Nutzung auch viele Landwirte erkannt. So ist der Anblick einer Parkreihe mit Wohnmobilen und Wohnwagen neben landwirtschaftlichen Maschinen auf dem Gelände eines Bauernhofs heutzutage nicht ungewöhnlich.

Stellplätze werden in unterschiedlichsten Größen angeboten. Ein Stellplatz für einen PKW sollte eine Breite von mindestens 2,30 m aufweisen und je nach Anordnung zw. 5,00 m und 6,50 m lang sein. Stellplätze für größere Fahrzeuge brauchen entsprechend mehr Platz. Achten Sie bei Anmietung eines Stellplatzes auch darauf, ob es sich um einen einzelnen Stellplatz handelt oder ob dort mehrere Stellplätze neben- oder hintereinander angeboten werden. Wenn Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig dort abstellen und abholen möchten, sollten Sie darauf achten, dass das Gelände jederzeit befahrbar ist und nicht erst andere Fahrzeuge rangiert werden müssen.

Garage

Einen Stellplatz, der vollständig mit Wänden und Dach umschlossen ist, nennt man Garage. Diese ist in der Regel mit einem Tor versehen und verschließbar. Somit stellt die Garage die sicherste Art der Unterbringung eines Fahrzeugs dar. Verschlossen und mit einem Dach versehen, ist es sowohl vor Diebstahl oder Vandalismus als auch gegen Wettereinflüsse wie Schnee oder Hagel geschützt. Diesen Schutz rechnet auch die Kfz-Versicherung positiv an. Garagen werden grundsätzlich in Einzel- und Doppelgaragen sowie in Duplex-Garagen unterteilt. Bei einer Duplex-Garage können mithilfe einer Hebevorrichtung zwei Fahrzeuge übereinander geparkt werden. Bei Nutzung einer solchen Duplex-Garage ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß auf der Rampe geparkt wird, da es ansonsten zu Beschädigungen kommen kann.

Verrückt: In einigen Großstädten werden heute teilweise (kleine) Wohnungen nur deswegen gemietet, weil eine Garage dabei ist! Diesbezüglich sollte allerdings bedacht werden: Falls die Garage über den Wohnungsmietvertrag mitvermietet ist, ist die Garagenkündigung einzeln nicht möglich, sondern nur mit der Kündigung der Wohnung zusammen. Es gilt dann für die Garage die Kündigungsfrist der Wohnung!

Tiefgaragenstellplatz

Der Tiefgaragenstellplatz ist, besonders im städtischen Raum, eine sehr beliebte Parkmöglichkeit für PKW. Mieter eines solchen Parkplatzes erhalten einen Schlüssel oder eine andere Form der Zufahrtsberechtigung und können die Tiefgarage so jederzeit befahren. Im Gegensatz zu einem offenen Stellplatz bietet die Tiefgarage ein hohes Maß an Sicherheit. Durch die Überdachung und bauliche Sicherheit sowie die beschränkte Zufahrts- und ggf. auch Zutrittsmöglichkeit wirkt sich die Anmietung eines Tiefgaragenstellplatzes auch positiv auf die Prämie der Kfz-Versicherung aus.