Energiekrise – das ändert sich 2023 für Verbraucher

Das Jahr 2022 stand in Deutschland im Zeichen steigender Energiepreise und einer regelrechten Energiekrise. Dies ist auf verschiedene Umstände zurückzuführen, wie zum Beispiel auf das Auslaufen des Atomgesetzes, die voranschreitende Abkehr von fossilen Energieträgern sowie die Fokussierung auf erneuerbare Energien. Ganz besonders hat jedoch der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und der Lieferstopp von russischem Erdgas an die Staaten der Europäischen Union die Energiepreise explodieren lassen. Und das, obwohl rund die Hälfte aller Haushalte in Deutschland mit Gas heizt (Quelle: https://wohnhelden.net/waermepumpe-vs-gasheizungen-das-faellt-an-kosten-an/ ).

Energiekrise in Deutschland – was ändert sich für Verbraucher 2023? Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Januar 2023 gelten vom Staat garantierte Höchstpreise für einen Grundverbrauch an Gas, Strom und Wärme.
  • Vermieter sind ab Januar verpflichtet, einen Anteil an der Klimaabgabe zu zahlen, die beim Heizen mit Gas oder Öl erhoben wird. Bislang mussten nur Mieter diese Abgaben tragen.
  • Wer sich eine private Fotovoltaik-Anlage anschaffen möchte, profitiert ab Januar 2023 vom Wegfall der Mehrwertsteuer. Diese Regelung gilt für alle privaten Anlagen, die eine Bruttoleistung von 30 Kilowatt nicht übersteigen.

Das ändert sich 2023 für Verbraucher vor dem Hintergrund der Energiekrise

Das Jahr 2022 hat der Bevölkerung vor Augen geführt, dass Heizungen sich nicht von selbst erwärmen und Strom nicht aus der Steckdose kommt.
Der Beginn des Krieges in der Ukraine und die wechselseitige Sanktionspolitik zwischen den Staaten der EU und der Russischen Föderation führte schließlich zu einem Lieferstopp von russischem Erdgas nach Europa.

Die Folge waren explodierende Preise für Energierohstoffe, die Verbraucher in Form von rasant steigenden Strom- und Heizkosten zu spüren bekamen. Auch andere Güter verteuerten sich teilweise drastisch, da Energie im Fertigungsprozess nahezu aller Waren benötigt wird.

2022 stand deshalb im Zeichen von Inflationsraten, die hinsichtlich ihrer Höhe zuletzt vor vielen Jahrzehnten in Deutschland vorkamen.

Steuerliche Vergünstigungen für private Fotovoltaik-Anlagen

Um von Energieimporten unabhängiger zu werden, treibt die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien nun verstärkt voran.
Vor diesem Hintergrund ist vor allem die Entscheidung zu sehen, dass private Fotovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt von der Mehrwertsteuer befreit werden. Diese Regelung galt bislang nur für solche Anlagen, die eine Leistung von zehn Kilowatt nicht übersteigen.

2023 soll vor allem die Energiepreisbremse die Kaufkraft der Bevölkerung erhalten:
Diese Preisbremsen werden ab März eingeführt, gelten aber rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Die Kunden der Energieversorger müssen nichts unternehmen, um von der Energiepreisbremse zu profitieren. Die gesetzliche Regelung betrifft die Versorger, die gedeckelten Energiepreise erreichen die Verbraucher in Form von niedrigeren Abschlägen.
Wer Mieter einer Wohnung ist, profitiert durch die Betriebskostenabrechnung oder vergleichbare Abrechnungen von der Energiepreisbremse.
Die Regelung soll für das gesamte Jahr 2023 gelten, eine Verlängerung soll bis in den April 2024 möglich sein.

Wie funktioniert die Energiepreisbremse?

Ab 2023 erhalten Verbraucher einen monatlichen Rabatt auf die Preise für Gas und Strom. Dieser gilt für alle Privatleute und Unternehmen.
Großverbraucher profitieren in besonderem Maße von den hohen Zuschüssen, sie müssen jedoch zum einen Arbeitsplätze schaffen und an Führungskräfte gezahlte Boni reduzieren oder auf diese verzichten.
Der Gaspreis auf einen Maximalpreis von zwölf Cent je Kilowattstunde begrenzt. Dies gilt für 80 % des bisherigen Verbrauchs (70 % bei Großabnehmern). Dadurch, dass nur ein Teil des Gesamtverbrauchs gedeckelt wird, sollen Verbraucher dazu ermutigt werden, weiterhin Energie einzusparen. Der Rabatt wird gleichmäßig über zwölf Monate verteilt und mit dem Abschlag verrechnet.
Der Rabatt auf den Strompreis ist prinzipiell in gleicher Weise zu berechnen.
Hier liegt der Deckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde im Falle von Privathaushalten und kleinen Unternehmen. Bei Großverbrauchern liegt der Preisdeckel niedriger, er deckt jedoch nur 70 % des Verbrauchs ab.

Die Preisgrenzen gelten nicht für Heizöl, Flüssiggas und Holzpellets. Für Haushalte, die mit diesen Energieträgern heizen, wird ein Härtefall-Fonds eingerichtet. Unter Vorlage der Rechnungen aus dem Jahr 2022 können Verbraucher unter bestimmten Bedingungen aus diesem Fonds entschädigt werden. Die wesentliche Voraussetzung für eine solche Entschädigung ist, dass die Kosten in 2022 um mindestens das Doppelte höher lagen als in den vorangegangenen Jahren.

Vermieter müssen sich an der Klimaabgabe beteiligen

Mieter mussten bislang die Klimaabgabe, die auf das Heizen mit Gas und Öl erhoben wird, allein tragen. Ab 2023 müssen sich Vermieter ebenfalls an den entstehenden Kosten beteiligen. Als Maßstab für die Höhe der vermieterseitigen Beteiligung wird die energetische Qualität eines Gebäudes herangezogen. Je niedriger diese Qualität ist, desto höher ist die Steuerlast des Vermieters. Bei Gebäuden, die nur unzureichend energetisch saniert sind, führt dies dazu, dass Vermieter bis zu 95 % der CO₂-Steuer tragen müssen. Ab 2023 fallen zudem alle Gebäude unter die Klimasteuer, die mit Fernwärme geheizt werden.

Fazit

Es ist zu erwarten, dass es auch im Jahr 2023 an den Energiemärkten turbulent bleibt. Um die Kaufkraft der Verbraucher zu stärken, hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen zur Entlastung beschlossen.
Verbraucher dürften besonders von der Energiepreisbremse profitieren, während der Wegfall der Mehrwertsteuer auf bestimmte Fotovoltaik-Anlagen Immobilienbesitzer dazu animieren kann, ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten.