Unfall? Was können Sie tun?

Diese Frage stellt sich für viele Leute. Sie hatten einen Unfall mit ihrem Auto. Möglicherweise waren Sie sogar vollständig unschuldig. Doch was kann man in so einem Fall am besten machen? Eine Möglichkeit sich abzusichern, ist das Erstellen eines Gutachtens. Durch das Erstellen eines Gutachtens durch einen Sachverständigen können Fragen, wie die Höhe des Schadens und die Höhe der Reparaturkosten analysiert werden.

Zudem kann der Gutachter den Restwert des Fahrzeugs bestimmen. Jeder hat das Recht nach einem Unfall einen Gutachter zu bestellen. Das gibt jedem die Möglichkeit durch einen Unabhängigen eine Absicherung zu gewährleisten, da Kosten bei einem schwerwiegenden Unfall teilweise nicht richtig überschaubar sind. Der Profi hat in diesem Fall jedoch aufgrund seiner Spezialisierung im Normalfall die Kompetenz, um die richtige Schadenshöhe zu errechnen.

Kosten für den Gutachter

Da jedem, der unschuldig zu Schaden gekommen ist, das Recht zusteht einen unabhängigen Gutachter zu bestellen, muss man die Kosten auch nicht selber tragen. Die Kosten, die für das Erstellen des Gutachtens entstehen, werden durch die eigene KFZ-Versicherung getragen. Wie hoch diese Kosten sind, ist immer situationsabhängig. Die Kosten berechnen sich zum Beispiel anteilig an der Schadenshöhe. Welchen Gutachter der Geschädigte einsetzt, ist wiederum dem Fahrer überlassen. Wer also einen bevorzugten Gutachter hat, dem er sein Vertrauen schenkt, ist freigestellt diesen auch zu informieren und zu bestellen. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet sich bei anderen Gutachtern zu informieren und einen Kostenvergleich anzustellen.

Der Inhalt eines Gutachtens kann sich aus verschiedenen Aspekten zusammensetzen. Wichtigster Aspekt ist die genaue Schadenshöhe, die durch den Unfall entsteht. Darüber hinaus muss der Wert vor dem Unfall und nach dem Unfall ermittelt werden. Dadurch kann die Wertminderung des Fahrzeugs berechnet werden.

Vorteil eines unabhängigen Gutachtens

Das Gutachten kann mehrere Vorteile mit sich bringen und sollte im Normalfall auch von jedem Geschädigten angefordert werden.

Zunächst muss sich der Geschädigte nicht über die Bezahlung des Gutachtens sorgen. Wie oben beschrieben, trägt in der Regel die KFZ-Versicherung die Kosten für die Erstellung des Gutachtens. Somit wird der Geschädigte nicht mit unnötigen Kosten belastet.

Weiterhin erstellt der Gutachter eine vollständige Schadensübersicht. Dabei wird die Höhe des Schadens berechnet. Zusätzlich wird aufgrund der Ermittlung des Fahrzeugwertes vor und nach dem Unfall die Wertminderung taxiert. Die erstellte Übersicht kann somit einfach bei der Versicherung eingereicht werden und erzeugt keine eigenen Mühen.

Das Erstellen eines Gutachtens durch einen Unabhängigen sollte daher von jedem in Anspruch genommen werden. Sollten Sie vor Kurzem einen Unfall gehabt haben und sind auf der Suche nach einem kompetenten Gutachter? Hier können Sie einen vertrauensvollen KFZ Gutachter finden.