Warnwestenpflicht fürs Auto beschlossen

(07.07.2013)

In vielen Ländern ist es bereits gesetzlich vorgeschrieben, dass man für jeden Mitfahrer eine Warnweste im PKW haben muss (bzw. eine Warnweste pro Auto) – nun kommt diese Pflicht auch für Private PKWs in Deutschland.

Der Bundesrat hat eine Warnwestenpflicht für Deutschland beschlossen, so gehört nun die Warnweste wie das Warndreieck (und dem Verbandskasten) zur gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstung im Auto.
Die Warnweste muss der Europäische Norm EN 471 entsprechen und spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse, Motorräder bleiben ausgenommen.

In vielen europäischen Ländern gibt es bereits die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen bzw. diese Signalweste bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen.

Eine Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug verlässt, gilt in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn. Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine Weste im Auto sein als auch im Bedarfsfall zwingend getragen werden muss, gibt es aktuell in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei.

Die Höhe der Strafen ist recht unterschiedlich, diese reicht von 14 Euro bis 600 Euro.

Am besten legt man einfach für jeden Sitz eine Warnwester ins Auto, so ist man für alle Fälle gewappnet.

(Auto-Reporter.NET)